Regel 4.3 gilt für alle Arten von Ausrüstungsgegenständen, die ein Spieler während einer Runde benutzen kann, mit der Ausnahme, dass das Erfordernis, mit zugelassenen Schlägern und Bällen zu spielen, durch die Regeln 4.1 und 4.2 und nicht durch diese Regel abgedeckt ist. Diese Regel betrifft nur die Art und Weise, wie die Ausrüstung benutzt wird. Sie beschränkt nicht die Ausrüstung, die ein Spieler während einer Runde bei sich haben darf.
Ein Spieler darf seine Ausrüstung benutzen, um sein Spiel während der Runde zu unterstützen, er darf sich jedoch keinen potenziellen Vorteil verschaffen durch:
Verwendung von Ausrüstungsgegenständen (mit Ausnahme von Schlägern oder Bällen), die die Notwendigkeit einer für die Herausforderung des Spiels wesentlichen Fähigkeit oder eines Urteils künstlich beseitigen oder verringern, oder
Verwendung von Ausrüstungsgegenständen (einschließlich Schläger oder Ball) auf anormale Weise bei der Ausführung eines Schlags. „Anormale Art und Weise“ bedeutet eine Art und Weise, die sich grundlegend von der beabsichtigten Verwendung unterscheidet und normalerweise nicht als Teil des Spiels anerkannt wird.
Diese Regel berührt nicht die Anwendung anderer Regeln, die die Handlungen eines Spielers mit einem Schläger, Ball oder einer anderen Ausrüstung einschränken (wie z. B. das Ablegen eines Schlägers oder eines anderen Gegenstandes, um dem Spieler beim Zielen zu helfen, siehe Regel 10.2b(3)). Gängige Beispiele für die Verwendung von Ausrüstungsgegenständen, die während der Runde eines Spielers gemäß dieser Regel erlaubt oder nicht erlaubt sind, sind:
(1) Entfernungs- und Richtungsangaben.
Erlaubt:
Einholen von Entfernungs- oder Richtungsinformationen (z. B. von einem Entfernungsmessgerät oder Kompass).
Nicht erlaubt:
Messung von Höhenunterschieden,
Interpretation von Entfernungs- oder Richtungsangaben (z. B. Verwendung eines Geräts zur Ermittlung einer empfohlenen Spiellinie oder Schlägerwahl auf der Grundlage der Position des Balls des Spielers), oder
Verwendung eines Ausrichtungsgeräts (siehe Definition in den Ausrüstungsregeln), um den Ball auszurichten.
Siehe Ausschussverfahren, Abschnitt 8; Muster-Lokalregel G-5 (der Ausschuss kann eine Lokalregel erlassen, die die Verwendung von Entfernungsmessgeräten verbietet).
(2) Informationen über Wind und andere Wetterbedingungen.
Erlaubt:
Das Abrufen jeglicher Art von Wetterinformationen (einschließlich Windgeschwindigkeit), die aus Wettervorhersagen verfügbar sind, oder
Messung von Temperatur und Luftfeuchtigkeit auf der Strecke.
Nicht erlaubt:
Messung der Windgeschwindigkeit auf dem Platz, oder
Verwendung eines speziellen Objekts, um andere windbezogene Informationen zu erhalten (z. B. Verwendung von Puder, einem Taschentuch oder einem Band zur Bestimmung der Windrichtung).
(3) Vor oder während der Runde gesammelte Informationen.
Erlaubt:
Verwendung von Informationen, die vor der Runde gesammelt wurden (z. B. Spielinformationen aus früheren Runden, Schwungtipps oder Schlägerempfehlungen), oder
Aufzeichnung (zur Verwendung nach der Runde) von Spiel- oder physiologischen Informationen aus der Runde (z. B. Schlägerdistanz, Spielstatistik oder Herzfrequenz).
Nicht erlaubt:
Verarbeitung oder Interpretation von Spielinformationen aus der Runde (z. B. Schlägerempfehlungen auf der Grundlage der aktuellen Rundenentfernung), oder
Verwendung von physiologischen Informationen, die während der Runde aufgezeichnet wurden.
(4) Audio und Video.
Erlaubt:
Das Anhören von Audio- oder Videodateien zu Themen, die nichts mit dem gespielten Wettbewerb zu tun haben (z. B. Nachrichten oder Hintergrundmusik). Dabei sollte jedoch auf andere Rücksicht genommen werden (siehe Regel 1.2).
Nicht erlaubt:
Anhören von Musik oder anderen Audiosignalen, um Ablenkungen zu beseitigen oder das Schwungtempo zu verbessern, oder
Anschauen von Videoaufnahmen des Wettkampfs, die dem Spieler bei der Schlägerwahl, der Ausführung eines Schlags oder der Entscheidung, wie er während der Runde spielen soll, helfen, mit der Ausnahme, dass ein Spieler Videoaufnahmen ansehen darf, die für die Zuschauer auf dem Platz übertragen werden, z. B. auf einer Videoanzeigetafel.
Siehe Ausschussverfahren, Abschnitt 8; Muster-Lokalregel G-8 (der Ausschuss kann eine Lokalregel erlassen, die die Verwendung von Audio- und Videogeräten während einer Runde verbietet oder einschränkt).
(5) Handschuhe und Greifmittel.
Erlaubt:
Die Verwendung eines einfachen Handschuhs, der die Anforderungen der Ausrüstungsregeln erfüllt,
die Verwendung von Harz, Puder und anderen feuchtigkeitsspendenden oder trocknenden Mitteln, oder
Ein Handtuch oder Taschentuch um den Griff wickeln.
Nicht erlaubt:
Die Verwendung eines Handschuhs, der nicht den Anforderungen der Ausrüstungsregeln entspricht, oder
Verwendung einer anderen Ausrüstung, die einen unfairen Vorteil bei der Handhaltung oder dem Griffdruck verschafft.
(6) Dehnungsgeräte und Übungs- oder Schwunghilfen.
Erlaubt:
Die Verwendung von Ausrüstungsgegenständen zum allgemeinen Dehnen (außer zum Üben des Schwungs), unabhängig davon, ob die Ausrüstungsgegenstände zum Dehnen, für den Golfsport (z. B. ein über die Schultern gelegter Ausrichtungsstab) oder für einen anderen Zweck als den Golfsport (z. B. ein Gummischlauch oder ein Rohrstück) bestimmt sind.
Nicht erlaubt:
Die Verwendung jeglicher Art von Golftrainings- oder Schwunghilfe (wie z. B. ein Ausrichtungsstab oder eine beschwerte Kopfbedeckung oder ein „Donut“) oder eines nicht-konformen Schlägers in irgendeiner Weise, die dem Spieler einen potenziellen Vorteil verschafft, indem sie ihm bei der Vorbereitung oder Ausführung eines Schlags hilft (wie z. B. Hilfe bei Schwungebene, Griff, Ausrichtung, Ballposition oder Haltung).
Weitere Hinweise zur Verwendung der oben beschriebenen und anderer Ausrüstungsgegenstände (z. B. Kleidung und Schuhe) finden Sie in den Ausrüstungsregeln. Ein Spieler, der sich nicht sicher ist, ob er ein Ausrüstungsstück auf eine bestimmte Weise benutzen darf, sollte den Ausschuss um eine Entscheidung bitten (siehe Regel 20.2b). Siehe Ausschussverfahren, Abschnitt 8; Muster-Lokalregel G-6 (der Ausschuss kann eine Lokalregel erlassen, die die Benutzung von motorisierten Transportmitteln während einer Runde verbietet).
(1) Medizinische Ausnahme. Ein Spieler verstößt nicht gegen Regel 4.3, wenn er Ausrüstungsgegenstände benutzt, um bei einem medizinischen Problem zu helfen, vorausgesetzt:
der Spieler einen medizinischen Grund hat, die Ausrüstung zu benutzen, und
der Ausschuss entscheidet, dass die Verwendung der Ausrüstung dem Spieler keinen unfairen Vorteil gegenüber anderen Spielern verschafft.
Siehe Regel 25.3a (Status von Prothesen); Regel 25.4f (Anwendung von Regel 4.3 zur Unterstützung der Mobilität). (2) Klebeband oder ähnliche Abdeckungen. Ein Spieler darf aus medizinischen Gründen (z.B. zur Vorbeugung einer Verletzung oder zur Hilfe bei einer bestehenden Verletzung) ein Klebeband oder eine ähnliche Abdeckung verwenden, aber das Klebeband oder die Abdeckung darf nicht:
übermäßig angebracht werden, oder
dem Spieler mehr helfen, als für den medizinischen Grund notwendig ist (z. B. darf es ein Gelenk nicht ruhigstellen, um dem Spieler beim Schwingen des Schlägers zu helfen).
Ein Spieler, der unsicher ist, wo oder wie Tape oder ähnliche Abdeckungen angebracht werden dürfen, sollte den Ausschuss um eine Entscheidung bitten. Strafe für Verstöße gegen Regel 4.3:
Strafe für den ersten Verstoß: Grundstrafe. Erfolgt der Verstoß zwischen zwei Löchern, gilt die Strafe für das nächste Loch.
Strafe für den zweiten Verstoß: Disqualifikation. Diese Strafe gilt auch dann, wenn die Art des Verstoßes völlig anders war als der Verstoß, der zur ersten Strafe führte. Diese Strafe gilt nur, wenn nach dem ersten Verstoß ein Zwischenfall stattgefunden hat (siehe Regel 1.3c(4)).