#4 - Ausrüstung des Spielers - Schläger (4.1)


Veröffentlicht am   22.05.2023 von Kai

4.1 Schläger

4.1a Erlaubte Schläger für die Durchführung eines Schlags

(1) Konforme Schläger. Bei der Ausführung eines Schlags muss ein Spieler einen Schläger verwenden, der den Anforderungen der Ausrüstungsregeln entspricht, wenn:

  • er neu ist, oder

  • seine Spieleigenschaften in irgendeiner Weise verändert wurden (siehe jedoch Regel 4.1a(2), wenn ein Schläger während der Runde beschädigt wird).

Wenn sich jedoch die Spieleigenschaften eines konformen Schlägers aufgrund von Abnutzung durch normalen Gebrauch ändern, ist er immer noch ein konformer Schläger. Die „Spieleigenschaften“ eines Schlägers sind alle Teile, Merkmale oder Eigenschaften, die die Leistung des Schlägers beeinflussen oder bei der Ausrichtung helfen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewichtung, Lie, Loft, Ausrichtungsmerkmale und zulässige externe Anbauteile.

(2) Verwendung, Reparatur oder Ersatz eines während der Runde beschädigten Schlägers. Wird ein regelkonformer Schläger während einer Runde oder während einer Spielunterbrechung gemäß Regel 5.7a beschädigt, darf der Spieler ihn reparieren oder durch einen anderen Schläger ersetzen, außer in Fällen von Missbrauch. Unabhängig von der Art oder Ursache der Beschädigung gilt der beschädigte Schläger für den Rest der Runde als konform (jedoch nicht während eines Stechens im Zählspiel, das eine neue Runde ist). Für den Rest der Runde darf der Spieler:

  • mit dem beschädigten Schläger weiter spielen, oder

  • den Schläger reparieren oder durch einen anderen Schläger ersetzen (siehe Regel 4.1b(4)), außer in Fällen von Missbrauch.

Wenn der Spieler den beschädigten Schläger durch einen anderen Schläger ersetzt, muss er den beschädigten Schläger aus dem Spiel nehmen, bevor er einen weiteren Schlag nach dem Verfahren in Regel 4.1c(1) macht.

„Während einer Runde beschädigt“ bedeutet, dass ein Teil, ein Merkmal oder eine Eigenschaft eines Schlägers durch eine Handlung während der Runde (einschließlich einer Spielunterbrechung gemäß Regel 5.7a) verändert wird, unabhängig davon, ob:

  • durch den Spieler (z. B. durch einen Schlag oder Übungsschwung mit dem Schläger, durch Einstecken oder Herausnehmen des Schlägers aus der Golftasche, durch Fallenlassen oder Anlehnen an den Schläger oder durch Missbrauch des Schlägers), oder

  • durch eine andere Person, äußere Einflüsse oder Naturgewalten.

Ein Schläger ist jedoch nicht „während einer Runde beschädigt“, wenn seine Spieleigenschaften vom Spieler während der Runde absichtlich verändert werden, wie in Regel 4.1a(3) beschrieben.

(3) Absichtliche Veränderung der Spieleigenschaften des Schlägers während der Runde. Ein Spieler darf keinen Schlag mit einem Schläger ausführen, wenn er die Spieleigenschaften dieses Schlägers während der Runde absichtlich verändert hat (einschließlich während einer Spielunterbrechung nach Regel 5.7a):

  • durch die Verwendung einer einstellbaren Funktion oder durch physische Veränderung des Schlägers (außer wenn dies zur Reparatur von Schäden gemäß Regel 4.1a(2) erlaubt ist), oder

  • durch das Auftragen einer Substanz auf den Schlägerkopf (außer zum Reinigen), die das Schlagverhalten des Schlägers beeinflusst.

Ausnahme: Ein verstellbarer Schläger wird in seine ursprüngliche Position zurückgebracht oder ein unzulässiges externes Zubehörteil wird entfernt: In den folgenden zwei Situationen gibt es keine Strafe und der Schläger darf für einen Schlag verwendet werden:

  • Wenn die Spieleigenschaften eines Schlägers durch ein verstellbares Element verändert wurden, wird der Schläger vor dem Schlag so weit wie möglich in seine ursprüngliche Position zurückgebracht, indem das Element wieder in die ursprüngliche Position gebracht wird.

  • Ein unzulässiges äußeres Anbauteil (z. B. ein Aufkleber auf der Schlagfläche) wird vom Schläger entfernt, bevor der Schläger für einen Schlag benutzt wird.

Strafe für einen Schlag, der gegen Regel 4.1a verstößt: Disqualifikation.

Es gibt keine Strafe nach dieser Regel für das bloße Vorhandensein eines nicht konformen Schlägers oder eines Schlägers, dessen Spielcharakteristiken während der Runde absichtlich verändert wurden (aber nicht für einen Schlag).

Ein solcher Schläger wird jedoch auf das Limit von 14 Schlägern gemäß Regel 4.1b(1) angerechnet.

4.1b Limit von 14 Schlägern; Teilen, Hinzufügen oder Ersetzen von Schlägern während der Runde

(1) Limit von 14 Schlägern. Ein Spieler darf nicht:

  • eine Runde mit mehr als 14 Schlägern beginnen, oder

  • während der Runde mehr als 14 Schläger haben.

Dieses Limit schließt alle Schläger ein, die der Spieler bei sich oder für ihn trägt. Ausgenommen sind Teile eines zerbrochenen Schlägers und abgetrennte Teile (z. B. Schlägerkopf, Schaft oder Griff), die der Spieler zu Beginn seiner Runde bei sich oder für ihn trägt.

Wenn ein Spieler eine Runde mit weniger als 14 Schlägern beginnt, kann er während der Runde Schläger bis zum Limit von 14 Schlägern hinzufügen (siehe Regel 4.1b(4) für Einschränkungen in diesem Fall). Ein Schläger gilt als hinzugefügt, wenn der Spieler seinen nächsten Schlag mit einem beliebigen Schläger ausführt, während sich der hinzugefügte Schläger im Besitz des Spielers befindet. Wenn der Spieler feststellt, dass er mit mehr als 14 Schlägern gegen diese Regel verstößt, muss er den oder die überschüssigen Schläger aus dem Spiel nehmen, bevor er einen weiteren Schlag nach dem Verfahren in Regel 4.1c(1) macht:

  • Wenn der Spieler mit mehr als 14 Schlägern gestartet ist, kann er wählen, welcher Schläger oder welche Schläger aus dem Spiel genommen werden.

  • Hat der Spieler während der Runde weitere Schläger hinzugefügt, so müssen diese aus dem Spiel genommen werden.

Nimmt ein Spieler nach Beginn seiner Runde einen zurückgelassenen Schläger eines anderen Spielers auf oder wird ein Schläger ohne sein Wissen versehentlich in sein Bag gesteckt, so wird dieser Schläger im Hinblick auf das Limit von 14 Schlägern nicht als einer der Schläger des Spielers gewertet (er darf jedoch nicht benutzt werden).

(2) Keine gemeinsame Nutzung von Schlägern. Ein Spieler darf nur die Schläger benutzen, mit denen er begonnen hat oder die er gemäß (1) hinzugefügt hat:

Der Spieler darf keinen Schlag mit einem Schläger ausführen, der von einem anderen Spieler auf dem Platz benutzt wird (auch wenn der andere Spieler in einer anderen Gruppe oder einem anderen Wettbewerb spielt).

Wenn der Spieler feststellt, dass er gegen diese Regel verstoßen hat, indem er einen Schlag mit dem Schläger eines anderen Spielers ausgeführt hat, muss er diesen Schläger aus dem Spiel nehmen, bevor er einen weiteren Schlag nach dem Verfahren in Regel 4.1c(1) ausführt.

Siehe Regeln 22.5 und 23.7 (eingeschränkte Ausnahme in Partner-Spielformen, die es den Partnern erlaubt, die Schläger zu teilen, wenn sie nicht mehr als 14 Schläger gemeinsam haben).

(3) Kein Ersetzen von verlorenen Schlägern. Wenn ein Spieler mit 14 Schlägern begonnen oder bis zum Limit von 14 Schlägern hinzugefügt hat und dann während der Runde oder während einer Spielunterbrechung gemäß Regel 5.7a einen Schläger verliert, darf der Spieler diesen nicht durch einen anderen Schläger ersetzen.

(4) Beschränkungen beim Hinzufügen oder Ersetzen von Schlägern. Wenn ein Spieler einen Schläger gemäß Regel 4.1a(2) oder Regel 4.1b(1) hinzufügt oder austauscht, darf er nicht:

  • Das Spiel in unangemessener Weise verzögern (siehe Regel 5.6a),

  • einen Schläger hinzufügen oder ausleihen, der von einem anderen Spieler oder für einen anderen Spieler, der auf dem Platz spielt, getragen wird (auch wenn der andere Spieler in einer anderen Gruppe oder einem anderen Wettbewerb spielt), oder

  • einen Schläger aus Teilen zu bauen, die der Spieler oder ein anderer Spieler, der auf dem Platz spielt, bei sich trägt oder für sich trägt (auch wenn der andere Spieler in einer anderen Gruppe oder einem anderen Wettbewerb spielt).

Wenn der Spieler feststellt, dass er gegen diese Regel verstoßen hat, indem er einen Schläger hinzugefügt oder ausgetauscht hat, obwohl dies nicht erlaubt war, muss er diesen Schläger aus dem Spiel nehmen, bevor er einen weiteren Schlag nach dem Verfahren in Regel 4.1c(1) ausführt. Wenn der Spieler einen Schlag mit einem Schläger ausführt, der noch getragen wird, nachdem er vor der Runde (Regel 4.1c(2)) oder während der Runde (Regel 4.1c(1)) aus dem Spiel genommen wurde, wird er gemäß Regel 4.1c(1) disqualifiziert. Strafe für den Verstoß gegen Regel 4.1b: Die Strafe richtet sich danach, wann der Spieler von dem Verstoß Kenntnis erlangt:

  • Der Spieler wird sich des Verstoßes bewusst, während er das Loch spielt. Die Strafe wird am Ende des gespielten Lochs verhängt. Bei einem Match muss der Spieler das Loch zu Ende spielen, das Ergebnis dieses Lochs in die Matchwertung einbeziehen und dann die Strafe anwenden, um die Matchwertung zu korrigieren.

  • Der Spieler wird sich des Verstoßes zwischen zwei Löchern bewusst. Die Strafe wird ab dem Ende des gerade beendeten Lochs verhängt, nicht ab dem nächsten Loch.

Strafe im Lochspiel – Spielstand wird durch Abzug eines Lochs korrigiert, maximal zwei Löcher:

  • Dies ist eine Strafe zur Anpassung des Spielstands – sie ist nicht dasselbe wie eine Lochverluststrafe.

  • Am Ende des gespielten oder soeben beendeten Lochs wird der Spielstand durch Abzug eines Lochs für jedes Loch, an dem ein Verstoß stattgefunden hat, korrigiert, wobei maximal zwei Löcher in der Runde abgezogen werden.

  • Wenn z. B. ein Spieler, der mit 15 Schlägern gestartet ist, den Verstoß während des Spielens des dritten Lochs bemerkt und dann dieses Loch gewinnt, um im Match mit drei Löchern vorne zu liegen, gilt die maximale Korrektur von zwei Löchern, und der Spieler läge im Match nun mit einem Loch vorne.

Strafe im Zählspiel – Zwei Strafschläge, maximal vier Strafschläge: Der Spieler erhält die Grundstrafe (zwei Strafschläge) für jedes Loch, an dem ein Verstoß stattgefunden hat, mit einem Maximum von vier Strafschlägen in der Runde (zwei Strafschläge an jedem der ersten beiden Löcher, an denen ein Verstoß stattgefunden hat).

4.1c Verfahren zum Herausnehmen von Schlägern aus dem Spiel

(1) Während der Runde. Wenn ein Spieler während einer Runde feststellt, dass er gegen Regel 4.1b verstößt, muss er vor dem nächsten Schlag eine Maßnahme ergreifen, die deutlich anzeigt, dass jeder Schläger aus dem Spiel genommen wurde. Dies kann entweder geschehen durch:

  • Mitteilung an den Gegner im Lochspiel oder den Zähler oder einen anderen Spieler in der Gruppe im Zählspiel, oder

  • eine andere eindeutige Handlung (z. B. den Schläger im Bag umdrehen, ihn auf den Boden des Golfwagens legen oder den Schläger einer anderen Person übergeben).

Der Spieler darf für den Rest der Runde keinen Schlag mehr mit einem aus dem Spiel genommenen Schläger ausführen. Handelt es sich bei dem aus dem Spiel genommenen Schläger um den Schläger eines anderen Spielers, so darf dieser andere Spieler den Schläger weiter benutzen. Strafe bei Verstoß gegen Regel 4.1c(1): Disqualifikation.

(2) Vor der Runde. Wenn ein Spieler kurz vor Beginn einer Runde feststellt, dass er versehentlich mehr als 14 Schläger hat, sollte er versuchen, den oder die überzähligen Schläger zurückzulassen. Aber als Option ohne Strafe:

  • kann der Spieler die überzähligen Schläger vor Beginn der Runde aus dem Spiel nehmen, indem er das Verfahren unter (1) anwendet.

  • können die überzähligen Schläger vom Spieler während der Runde behalten werden (dürfen aber nicht benutzt werden) und werden nicht auf das Limit von 14 Schlägern angerechnet.

Wenn ein Spieler absichtlich mehr als 14 Schläger zu seinem ersten Abschlag mitbringt und die Runde beginnt, ohne die überzähligen Schläger zurückzulassen, ist diese Option nicht erlaubt und Regel 4.1b(1) findet Anwendung.

Zu Regel #4.2

Zu Regel #3


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