#16 - Erleichterung von ungewöhnlichen Platzverhältnissen (16.1 a-c)


Veröffentlicht am   15.01.2024 von Kai

16 Erleichterung bei ungewöhnlichen Kursbedingungen (einschließlich unbeweglicher Hemmnisse), Gefährdung durch Tiere, eingebetteter Ball

16.1 Ungewöhnliche Platzbedingungen (einschließlich unbeweglicher Hemmnisse)

Diese Regel bezieht sich auf die straflose Erleichterung, die bei Störungen durch Tierlöcher, in Reparatur befindlichen Boden, unbewegliche Hemmnisse oder vorübergehendes Wasser gewährt wird:

  • Diese werden zusammen als ungewöhnliche Platzbedingungen bezeichnet, haben aber jeweils eine eigene Definition.

  • Diese Regel gibt keine Erleichterung von beweglichen Hemmnissen (eine andere Art von freier Erleichterung ist nach Regel 15.2a erlaubt) oder von Grenzobjekten oder integralen Objekten (keine straflose Erleichterung ist erlaubt).

16.1a Wann Erleichterung zulässig ist

(1) Bedeutung von Störung durch ungewöhnliche Kursbedingungen. Eine Störung liegt vor, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Der Ball des Spielers berührt eine anormale Platzbedingung oder befindet sich in oder auf dieser,

  • eine anormale Platzbedingung beeinträchtigt physisch den Bereich der beabsichtigten Haltung oder den Bereich des beabsichtigten Schwungs des Spielers, oder

  • nur wenn sich der Ball auf dem Putting Green befindet, greift eine anormale Platzbedingung auf oder neben dem Putting Green in die Spiellinie ein.

Wenn die ungewöhnliche Platzbedingung nahe genug ist, um den Spieler abzulenken, aber keine dieser Voraussetzungen erfüllt, liegt keine Störung nach dieser Regel vor. Siehe Ausschussverfahren, Abschnitt 8; Muster-Lokalregel F-6 (die Spielleitung kann eine Lokalregel erlassen, die eine Erleichterung von einer ungewöhnlichen Platzbedingung verweigert, die nur den Bereich der beabsichtigten Haltung beeinträchtigt).

(2) Erleichterung ist überall auf dem Platz erlaubt, außer wenn sich der Ball im Strafraum befindet. Befreiung von einer Störung durch eine anormale Platzbedingung ist nach Regel 16.1 nur dann erlaubt, wenn sowohl:

  • Die ungewöhnliche Platzbedingung befindet sich auf dem Platz (nicht außerhalb der Grenzen), und

  • der Ball befindet sich irgendwo auf dem Platz, außer in einer Strafzone (wo der Spieler nur nach Regel 17 Erleichterung erhält).

(3) Kein Rechtsschutz bei offensichtlicher Unzumutbarkeit. Es gibt keine Erleichterung nach Regel 16.1:

  • Wenn das Spielen des Balls, so wie er liegt, eindeutig unvernünftig ist, weil der Spieler keine Erleichterung in Anspruch nehmen darf (z. B. wenn ein Spieler aufgrund der Lage des Balls in einem Busch keinen Schlag ausführen kann), oder

  • wenn eine Beeinträchtigung nur vorliegt, weil ein Spieler einen Schläger, eine Haltung oder einen Schwung oder eine Spielrichtung wählt, die unter den gegebenen Umständen eindeutig unangemessen ist. Siehe Ausschussverfahren, Abschnitt 8; Muster-Lokalregel F-23 (der Ausschuss kann eine Lokalregel erlassen, die eine straffreie Erleichterung von Störungen durch vorübergehende unbewegliche Hindernisse auf oder außerhalb des Platzes erlaubt).

16.1b Erleichterung bei Ball im allgemeinen Bereich

Wenn sich der Ball eines Spielers im allgemeinen Bereich befindet und eine Störung durch eine anormale Platzbedingung auf dem Platz auftritt, kann der Spieler freie Erleichterung nehmen, indem er den ursprünglichen Ball oder einen anderen Ball in diesem Erleichterungsbereich fallen lässt (siehe Regel 14.3):

  • Referenzpunkt: Der nächstgelegene Punkt der vollständigen Entlastung im allgemeinen Bereich.

  • Größe des Entlastungsbereichs, gemessen vom Referenzpunkt: Eine Schlägerlänge, aber mit diesen Grenzen:

  • Grenzen für die Lage des Erleichterungsbereichs:

    • Muss im allgemeinen Bereich liegen,

    • darf nicht näher am Loch liegen als der Referenzpunkt, und

    • es muss eine vollständige Erleichterung von allen Beeinträchtigungen durch die anormalen Platzbedingungen gegeben sein.

16.1c Erleichterung bei Ball im Bunker

Befindet sich der Ball eines Spielers in einem Bunker und liegt eine Störung durch eine anormale Platzbedingung auf dem Platz vor, kann der Spieler entweder (1) straflos oder (2) mit Strafe Erleichterung in Anspruch nehmen:

(1) Straflose Erleichterung: Spielen aus dem Bunker. Der Spieler kann eine straflose Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen, mit der Ausnahme, dass:

  • sich der nächstgelegene Punkt der vollständigen Erleichterung und der Erleichterungsbereich sich im Bunker befinden müssen.

  • Gibt es keinen solchen nächstgelegenen Punkt der vollständigen Erleichterung im Bunker, kann der Spieler diese Erleichterung trotzdem nehmen, indem er den Punkt der größtmöglichen Erleichterung im Bunker als Bezugspunkt verwendet.

(2) Erleichterung mit Strafe: Spielen von außerhalb des Bunkers (Erleichterung "auf der Linie zurück"). Für einen Strafschlag darf der Spieler den ursprünglichen Ball oder einen anderen Ball (siehe Regel 14.3) außerhalb des Bunkers fallen lassen, wobei die Stelle des ursprünglichen Balls zwischen dem Loch und der Stelle, an der der Ball fallen gelassen wird, liegen muss (ohne Begrenzung, wie weit zurück der Ball fallen gelassen werden darf). Der Punkt auf der Linie, an dem der Ball beim Droppen zuerst den Boden berührt, bildet eine Entlastungszone, die von diesem Punkt aus eine Schlägerlänge in jede Richtung reicht, jedoch mit diesen Einschränkungen:

Grenzen für die Lage des Erleichterungsbereichs:

  • Darf nicht näher am Loch liegen als die Stelle, an der der ursprüngliche Ball lag, und

  • darf in jedem Bereich des Platzes liegen, außer im selben Bunker, aber

  • muss in demselben Bereich des Platzes liegen, den der Ball beim Droppen zuerst berührt hat.


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